Rufnummernmitnahme
Unitymedia Telefon funktioniert auch mit Ihrer bisherigen Telefonnummer
Wenn Sie sich für Unitymedia Telefon unter Beibehaltung Ihrer bisherigen Telefonnummer entschieden haben, beantragen wir bei Ihrem alten Anbieter die Umschaltung (Portierung) Ihrer Telefonnummer. Dazu erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung das folgende Formular schon vorausgefüllt zugeschickt.
Falls Sie es nicht erhalten haben oder neu ausfüllen müssen: laden Sie einfach folgendes Formular herunter, drucken es aus und schicken oder faxen es ausgefüllt an unser Kunden Service Center.
Im Rahmen der Rufnummernübernahme übernehmen wir auch die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter im Rahmen der laufenden Mindestvertragslaufzeit - bitte in dem Fall nicht selber kündigen. In welchen Fällen Sie welchen alten Anbieter selber kündigen müssten erfahren Sie hier.
Für eine schnelle und effektive Bearbeitung Ihres Auftrags beachten Sie bitte die Hinweise und Ausfüllhilfen!
Portierungsformular und Anleitung Unitymedia (313 KB)Wie ist der weitere Ablauf?
1. Auftragsbestätigung
Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie ein vorausgefülltes Formular zur Rufnummern- mitnahme (Portierung).
Kontrollieren Sie das erhaltene Protierungsformular und ergänzen es gegebenenfalls. Anschließend bitte unterschrieben im Original an Unitymedia zurücksenden.
2. Installation
Nach der Installation können Sie über Ihren Kabelanschluss im Internet surfen und über eine - vorübergehend zugewiesene - neue Unitymedia-Telefonnumer auch telefonieren.
Unitymedia sendet nun Ihr unterschriebenes Formular zur Rufnummernmitnahme an Ihren bisherigen Anbieter.
Aktivieren Sie unter www.unitymedia.de/login Ihren persönlichen Kundenlogin. Dort sehen Sie den aktuellen Status Ihres Portierungsauftrags.
3. Termin
Den Termin Ihrer Rufnummern- umschaltung teilt uns Ihr bis- heriger Anbieter mit. Diesen Termin teilen wir Ihnen schrift- lich mit.
Ab dem Tag der Rufnummern- umschaltung funktioniert Ihre Telefonnummer nur noch am Unitymedia-Telefonanschluss.
Was mache ich mit meinem alten Anbieter?
In Fällen von Rufnummernmitnahme darf auf keinen Fall der Telefonanbieter gekündigt werden.
Ob, wann und wie Sie Ihren aktuellen Internet-Anbieter kündigen müssten finden Sie in 4 einfachen Schritten über unseren Wechselservice heraus und haben danach sogar schon das fertige Kündigungsschreiben in der Hand.
zum Wechselservice

